Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich in den Landgerichtsbezirken Landshut, Passau, Deggendorf und Traunstein den gemeinnützigen Zweck, Personen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen haben, durch geeignete Hilfe und Betreuung die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Dies soll erreicht werden durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch
- Aufbringung und Weiterleitung von Geldmitteln und
Sachwerten an Personen und Einrichtungen,
- Unterstützung der Bewährungshilfe in den
Landgerichtsbezirken Landshut, Passau, Deggendorf
und Traunstein durch:
- Bereitstellung von Geldmitteln und Sachwerten,
- Schaffung und Erhaltung eigener Einrichtungen,
- Förderung der fachlichen Weiterbildung, der an
diesem Ziel arbeitenden Personen,
- Werbung für den Gedanken der Resozialisierung in der
Öffentlichkeit,
- Gewinnung und Förderung von geeigneten Personen
zur Mitarbeit.
Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung Abschnitt "steuerbegünstigte Zwecke".
Die Projekte des Vereins:
- Anti-Aggressions- und soziale Trainingskurse:
Finanzierung von Anti-Aggressions- und sozialen Trainingskursen zur Gewaltprävention sowie zur Stärkung sozialer Kompetenzen
- Schuldnerberatung:
Kooperation mit der Diakonie Landshut und Rosenheim
sowie der Caritas Rosenheim und Erding
- Fortbildungen:
Schulung der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bewährungshelfer/innen
- Supervision für Bewährungshelfer/innen